Einige Bemerkungen zu Meinungsfreiheit, Unis und Sprechverboten

Philippe Wampfler
4 min readNov 23, 2017

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  1. Meinungsfreiheit bedeutet, eine Meinung frei äußern zu können. Was das wiederum genau heißt, ist weniger einfach, als viele denken. Die Schwierigkeit liegt bei der Bestimmung von »frei« oder »Freiheit«. Eine naive Sicht auf Freiheit impliziert, es handle sich um ein Abwehrrecht gegen den Staat, eine Einschränkung des Gewaltmonopols. Naiv ist diese Sicht deshalb, weil Freiheit nicht nur beinhaltet, nicht an etwas gehindert zu werden, sondern auch über Möglichkeiten zu verfügen, es zu tun. Die Zurückhaltung des mächtigen Staates ist eine Voraussetzung für Freiheit. Aber keine hinreichende Bedingung.
  2. So verstandene Meinungsfreiheit bedeutet, uneingeschränkt seine Meinung so äußern zu können, dass sie gehört wird. Diese Art von Freiheit existiert nicht, sie ist ein Ideal. Real existierende Meinungsäußerungsfreiheit ist eine Annäherung daran.
  3. Versteht man den Begriff so, dann wird deutlich, dass eben nicht nur staatliche Zensur, sondern auch die Mechanismen von Facebook, die Rederechte an Tagungen, die Publikationsrichtlinien von Massenmedien die Meinungsäußerungsfreiheit beeinflussen.
  4. Auch Universitäten tun das. Das Recht, regelmäßig an einer Uni zu lehren, ist an ein rigides Verfahren wissenschaftlicher Qualifikation gebunden. Universitäten binden die Reputation der Menschen, die sprechen, so an bestimmte Werte. Gleichzeitig laden sie aber auch Menschen ein, die ihre Meinung auch äußern dürfen, wenn sie sich nicht dazu qualifiziert haben.
  5. Wie alle Institutionen haben Universitäten also Macht, die sich auch (oder sogar vor allem) darin manifestiert, Rederechte zuteilen zu können, darüber bestimmen zu können, welche Meinungen im Publikum der Universität gehört werden und mit dem Ruf der Universität verbunden werden.
  6. Darüber zu verhandeln, wie diese (stets limitierten) Rederechte verteilt werden, ist eine Pflicht einer Universität. Diese Verhandlung selbst ist keine Beschränkung einer Meinungsäußerungsfreiheit, vielmehr eine logisch notwendige Form ihrer Regulierung (könnten an einer Universität alle Menschen mit gleicher Wirkung sprechen, hätte die Universität keine Funktion mehr).
  7. Über eine Meinungsäußerung wie eine Demonstration etc. Kritik an der Verteilung der Rederechte zu äußern, verweist auf ein klassisches Problem der Meinungsfreiheit und der Freiheit: Die Binsenwahrheit, die eine Freiheit höre dort auf, wo eine andere beginnt, verweist darauf, dass Gesellschaft einen Konflikt von Freiheiten verhandeln muss (und diesen Ort, wo die eine Freiheit die andere beeinträchtigt, eben gerade nicht exakt bestimmen kann, sondern im Rahmen von Machtverhältnissen festlegt).
    Es gibt also eine Form von Meinungsäußerungsfreiheit der Demonstrierenden. Und eine Form derjenigen, die vom Protest betroffen sind.
  8. Die Vorstellung, eine Universität müsse alle Meinungen zu Wort kommen lassen und die Wahrheit neutral verhandeln, geht von einer falschen Voraussetzung aus. Es gibt keine Gesellschaft ohne Machtverhältnisse, in denen Meinungen erst zum Ausdruck kommen. Genau so gibt es keine Wahrheit ohne eine Perspektive, ohne Ideologie.
  9. Wahr ist an einer Universität (wie auch in allen anderen Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen), was eine wissenschaftliche Community als wahr erachtet. Gehört werden können an einer Universität Stimmen, welche sich hinreichend stark auf die Wahrheit dieser Community beziehen.
  10. Die Vorstellung, diese Community sei links (oder amerikanisch: liberal) und rechte Meinungen (oder amerikanisch: konservative) seien deshalb unterrepräsentiert, ist keine Analyse der Meinungsfreiheit an Universitäten, sondern ein Vorstoß, die Zusammensetzung der wissenschaftlichen Community politisch (statt wissenschaftlich) zu bestimmen. Dieser Vorstoß instrumentalisiert eine reduzierte Vorstellung von Meinungsfreiheit und ein falsches Bild von Wissenschaft.
  11. Kurz: Es geht nicht um Meinungsfreiheit in dieser Diskussion, sondern um Macht. Wer darf reden, wer beansprucht Ressourcen, wessen Rechte werden an einer Uni geschützt. (Es ist symptomatisch, dass Meinungsäußerungsfreiheit oft in Situationen eingefordert wird, in denen sie eine Verletzung von Minderheitenrechten bewirkt.)
  12. Deutlich werden einige dieser Zusammenhänge in diesem Essay von Uri Harris, der einen »cultural shift« weg von einer neutralen Bildung und Wissenschaft hin zu einer ideologischen konstatiert. Er schreibt in seinem Fazit:

We’re moving away from the multidimensional, bottom-up approach to discourse that has characterised and helped shape Western societies, and towards a singular, top-down approach that more resembles how Western societies looked before the Enlightenment.

Den Grund für diesen Wandel sieht er in der kritischen Theorie (eigentlich im Werk von Marcuse), die eine politische Absicht verfolge, in deren Gerüst sie alle Auseinandersetzung presse.

Die kritische Theorie geht aber viel weiter. Sie zeigt, dass es keine ideologiefreie Methode gibt. Dass Gesellschaft der Wahrnehmung und Wissenschaft vorausgeht. Harris liest Mills, als würde er erstens einen realen Zustand beschreiben (den es so nie gegeben hat) und als hätte er in einem ideologiefreien Raum geschrieben.

Zur Ergänzung seien zwei Sätze von Adorno seien zitiert (»Beitrag zu Ideologienlehre«, 1954, S. 476f.):

[E]in ausgespitzter Pseudorealismus, der in allem Äußerlichen das exakte Abbild der empirischen Wirklichkeit liefert, […] verhindert, das, was geboten wird, als ein bereits im Sinne der gesellschaftlichen Kontrolle Vorgeformtes zu durchschauen. […]
Seitdem die Ideologie kaum mehr besagt, als dass es so ist, wie es ist, schrumpft auch ihre eigene Unwahrheit zusammen auf das dünne Axiom, es könne nicht anders sein als es ist.

Eigentlich halt eine alte Debatte, nur politisch anders besetzt.

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